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Autokredite der Fiat Bank / FCA (Fiat Chrysler) sind widerrufbar

Der Mandant hatte im November 2019 ein Wohnmobil Caradu T348, erworben und dieses teilweise in bar bezahlt, teilweise durch einen Darlehensvertrag der FCA Bank Deutschland GmbH in Heilbronn finanziert. Das Darlehen war vom Autohändler vermittelt worden.

Kurz nach dem Kauf stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft gegen  Fiat als Herstellerin des Motors wegen Verdachts auf Betruges durch Abgasmanipulationen ermittelt.

 

Für den geschädigten Käufer stellte sich somit die Frage, ob er Fiat bzw. deren Rechtsnachfolgerin Stellantis aus sittenwidriger Schädigung in Anspruch nehmen kann.

 

Bei der Durchsicht des Kreditvertrages stellte sich dann heraus, dass dieser Kreditvertrag noch wirksam widerrufen werden kann, weil die Widerrufsfrist von zwei Wochen nicht in Lauf gesetzt worden war. Möglich machte dies, weil der Kreditvertrag und der zeitgleich abgeschlossene Kaufvertrag über das Wohnmobil eine wirtschaftliche Einheit bilden und beide Verträge derart miteinander verbunden sind, dass der eine Vertrag nicht ohne den anderen geschlossen worden wäre.

 

Der Europäische Gerichtshof hat in zwei Entscheidungen aus den Jahren 2020 und 2021 festgestellt, dass die in Deutschland vorgesehene Widerrufsinformation nicht dem entspricht, was die europäischen Rechtsnormen vorsehen. Außerdem fehlen auch  noch notwendige andere Angaben im Vertragstext des Kreditvertrages.

Der Mandant hat daraufhin seinen  Darlehensvertrag widerrufen. Der Widerruf wurde, was nicht anders zu erwarten war, von der Bank abgelehnt. Inzwischen wurde Klage eingereicht und in wenigen Monaten wird der Gerichtstermin auch schon stattfinden.

 

Der  Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen unzureichender Widerrufsinformationen führt also  zum selben Ergebnis. Das Fahrzeug wird zurückgegeben und sämtliche Zahlungen  sind von der Bank zurückzuerstatten und zwar unter Einschluss der an den Händler geleisteten Barzahlung.

 

Häufig kommt man auf anderen Wegen doch schneller  an sein Ziel.

 

 

 

Petra Hildebrand-Blume
Rechtsanwältin
Seckenheimer Hauptstraße 13
68239 Mannheim
Tel. 0621-30099980
[kanzlei@hildebrand-blume.de]
 www.abgasbetrug-widerruf.de

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