In Abstimmung mit dem Kraftfahrtbundesamt ruft Audi Dieselfahrzeuge zurück. Wer ein solches KfZ besitzt und es entweder finanziert oder geleast hat, sollte jetzt dringend seinen Vertrag auf fehlerhafte Widerrufsbelehrung prüfen lassen.
Das Landgericht Augsburg hat VW verurteilt, einen Golf Diesel, Baujahr 2012 zurückzunehmen gegen Erstattung des Kaufpreises. Der Käufer muss keine Nutzungsentschädigung zahlen. Das Gericht begündete seine Entscheidung u.a. mit der massenhaften Täuschung der Käufer durch den Hersteller.
So begründen dies auch viele anderer Gerichte in ganz Deutschland und ist nicht nur auf VW begrenzt.
Gemeinhin nennt man so etwas Betrug.
Im Jahr 2018 haben die Landgerichte Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe, Heilbronn, Frankenthal und Darmstadt bereits mehrere Urteile gegen den VW-Konzern und / oder gegen Vertraghändler erlassen, wonach die gekauften PKW zurückzunehmen sind oder Schadensersatz zu leisten ist.
Betrofffen sind Darlehen und Leasingverträge , die zwischen dem 02.11.2002 bis heute abgeschlossen wurden.
Besonders betroffen sind Kreditverträge der Herstellerbanken. Die darin enthaltenen Widerrufsbelehrungen sind in großem Ausmaß fehlerhaft.
Zulässig ist der Widerruf auch dann, wenn der Kreditvertrag bereits getilgt wurde.
Auch Leasinggeschäfte gehören dazu. Betroffen sind Kreditverträge für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, für Benziner und für Dieselfahrzeuge, mit
oder ohne Abgasmanipulation.
Fahrzeugkäufer, die vom Abgasskandal betroffen sind, haben mit dem Widerruf des Kreditvertrages eine elegante Möglichkeit, sich auch vom
Kaufvertrag rückwirkend zu lösen, ohne sich mit den technischen Problemen der Abgasmanipulation auseinandersetzen zu müssen. Die Rechtschutzversicherungen müssen Rechtschutz gewähren.
Seit dem 01.11.2018 gibt es in Deutschland die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage, mit der Geschädigte die Möglichkeit haben, sich einer von Verbraucherverbänden angestrengten Klage kostenlos anzuschließen.
Die Musterfeststellungsklage ist aktuell in aller Munde. Alle Medien berichten darüber.
Was Verbraucherverbände und ihre Anwaltskanzleien den Leuten allerdings nicht sagen:
VW und ihm folgend auch andere Autohersteller werden dann das übliche Spiel betreiben, auf Zeit spielen, Softwarelösungen oder Rabatte beim Umstieg vom Alt- auf ein Neufahrzeug anbieten.
Wenn also Geschädigte die nächsten zehn Jahre ihres Lebens damit verbringen wollen, ihren Schadensersatzansprüchen hinterherzulaufen, dann ist die Beteiligung an der Musterfeststellungsklage der sicherste Weg dazu.
Wer diesen Weg nicht verfolgen will, sollte jetzt selber klagen. Dann ist er auch Herr seines Verfahrens!
Der Hype um die Musterfeststellungsklage überlagert andere und einfachere Möglichkeiten, die privaten Autokäufern zur Verfügung stehen.
Wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen im Darlehens- oder Leasingvertrag können viele dieser Vertrage widerrufen werden.
Bei wirksamen Widerruf müssen die Verträge rückabgewickelt werden.
Zwar wird man auch in solchen Fällen häufig den Gerichtsweg einschlagen müssen. Diese Gerichtsverfahren werden aber in wesentlich schnellerem Tempo erledigt sein, weil es auf die Frage, ob das betreffende Auto ebenfalls dem Abgasskandal unterliegt oder nicht, gar nicht ankommt.
Fahrzeugkäufern oder Leasingnehmern, die vom Abgasbetrug / Dieselskandal nicht betroffen sind, sich aber aus irgendwelchen Gründen von ihrem Fahrzeug vorzeitig trennen wollen, hilft die Musterfeststellungsklage nicht!
Die Anzahl fehlerhafter Widerrufsbelehrungen und damit der angreifbaren Darlehensverträge / Leasingverträge ist extrem hoch.
Wer eine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen hat, hat Anspruch auf Deckungszusage, trägt also auch kein Kostenrisiko, allenfalls eine kleine Selbstbeteiligung.