Amtlicher Rückruf für Mercedes Sprinter

 Mercedes Sprinter Euro 5 Diesel  wird zum 2. Mal amtlich zurückgerufen. Daimler läßt sich verklagen.

 

Die "gute deutsche Wertarbeit" bestht im Lügen udn Betrügen ihrer Kunden. Schon 3  Daimler-Mitarbeiter wurden mit Strafbefehlen verurteilt.  Daimler stellt sich schützend hinter diese Mitarbeiter- Daimler wird wissen, warum.

 

12. April 2022


Abgasskandal beim Motor EA288 von Volkswagen

 

Das Oberlandesgericht Naumburg hat VG verurteilt, einen VW Golf, 2.0. TDI, EU 6, Erstzulassung im September 2015, zurückzunehmen, weil  der  im Fahrzeug verbaute Motor mit der Bezeichnung EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist,, welche erkennt, ob das Fahrzeug Kurven fährt, was außerhalb des Prüfstandes häufig vorkommt. Auf dem Prüfstand dagegen sorgt eine Sotftware dafür, dass der Katalysator zu Beginn der Messung fast leer ist, was sich günstig auf die Schadstoffemissionen auswirkt.

Diesen Tatbestand hatte VW nur gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt eingeräumt, nicht aber gegenüber der Öffentlichkeit. Auch die FIN-Abfrage auf der Volkswagen-Webseite hat sich immer nur mit dem Motor EA 189 beschäftigt. Das Gericht sah die Fahrkostenerkennung als unzulässige Abschalteinrichtung an  und hat den Schädigungsvorsatz bei VW schon in der heimlichen und manipulativen Vorgehensweise bejaht. Die Software sei gezielt zu Beeinflussung des Emissionsverhaltens im Prüfzyklus programmiert worden. VW will im Lauf des Jahres 2016 auf diese Fahrkurvenerkennung verzichtet haben. Betroffen sind also sicher alle Fahrzeuge mit den kleineren Motoren bis zur Erstzulassung bis Ende des Jahres 2015. OLG Naumburg, Az. 8 U 68/20, Urteil vom 9.4.2021.

 

O das Kraftfahrtbundesamt Beweis also wiederum einmal, dass seine Aufgabe als Behörde sträflich verletzt und es sich als die Schutzpatronin für die deutsche Autoindustrie begreift,  die Geschädigten Autokäufer mit den Folgen der Abgasmanipulation durch VW und Konsorten im Regen stehen gelassen werden.

 

Die Ansprüche gegen Volkswagen wegen eines solchen Fahrzeugs sind noch nicht verjährt!

 

 



Audi ruft Dieselfahrzeuge zurück

In Abstimmung mit dem Kraftfahrtbundesamt ruft Audi Dieselfahrzeuge zurück. Wer ein solches KfZ besitzt und es entweder finanziert oder geleast hat, sollte jetzt dringend seinen Vertrag auf fehlerhafte Widerrufsbelehrung prüfen lassen.


Landgericht Augsburg

Das Landgericht Augsburg hat VW verurteilt, einen Golf Diesel, Baujahr 2012 zurückzunehmen gegen Erstattung des Kaufpreises. Der Käufer muss keine Nutzungsentschädigung zahlen. Das Gericht begündete seine Entscheidung u.a. mit der massenhaften Täuschung der Käufer durch den Hersteller.

So begründen dies auch viele anderer Gerichte in ganz Deutschland und ist nicht nur auf VW begrenzt.

 

Gemeinhin nennt man so etwas Betrug.

 

 


Diese Gerichte in der Metropolregion Rhein-Neckar haben VW bereits zu Schadensersatz verurteilt

Lichter einer Großstadt bei Nacht,
Der Volkswage-Konzern leugnet auch in 2022 in jedem Prozess, dass den Klägern Schadensersatz wegen der Abgasbetrügereien zusteht, obwohl der BGH diese Frage schon im Mai 2020 entschieden hat.

Seit 2018 haben die  Landgerichte Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe, Heilbronn, Frankenthal und Darmstadt  und das Oberlandesgericht  Karlsruhe  mehrere Urteile gegen den VW-Konzern und / oder gegen Vertraghändler erlassen, wonach die gekauften PKW zurückzunehmen sind und  Schadensersatz zu leisten ist. Das ist betrifft in erster Linie den Motor EA 189, aber auch seinen Nachfolger EA 288.

 


Widerruf von Autokrediten und Leasingfinanzierungen

 Betrofffen sind Darlehen und Leasingverträge , die zwischen dem 02.11.2002 bis heute abgeschlossen wurden.

Besonders betroffen sind Kreditverträge der Herstellerbanken. Die darin enthaltenen Widerrufsbelehrungen sind  in großem Ausmaß fehlerhaft. Zulässig ist der Widerruf auch dann, wenn der Kreditvertrag bereits getilgt wurde.

 

Auch Leasinggeschäfte gehören dazu. Betroffen sind Kreditverträge für  Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, für Benziner und für Dieselfahrzeuge, mit oder ohne Abgasmanipulation.

Fahrzeugkäufer, die vom Abgasskandal betroffen sind, haben mit dem Widerruf des Kreditvertrages  eine elegante Möglichkeit, sich auch vom Kaufvertrag rückwirkend zu lösen, ohne sich mit den technischen Problemen der Abgasmanipulation auseinandersetzen zu müssen. Die Rechtschutzversicherungen müssen Rechtschutz gewähren.


Autojoker / Widerufsjoker bei Kfz-Darlehen und Leasingverträgen

 

Fast alle deutschen Autokonzerne sind in den Dieselskandal verwickelt.
 
 
1. Beim VW-Konzern verjähren Ansprüche der geschädigten Autokäufer Ende 2018.

 

 

Auf „Goodwill-Erklärungen“ zwischen den Autokonzernen und der Bundesregierung sollte und darf man sich nicht verlassen. Bindend sind diese Gesprächsergebnisse für die Geschädigten nicht.

 

 

Wer seine Ansprüche gegen Hersteller und Autohäuser vor Gericht verfolgen will, muss sich auf langwierige Prozesse einstellen.

 

 

2. Es gibt jedoch eine andere Möglichkeit für betrogene Autokäufer, soweit es sich um private Pkw handelt.

 

 

Wer den Autokauf ganz oder teilweise über die Herstellerbanken finanziert  oder über die entsprechenden Leasinggesellschaften einen Leasingvertrag abgeschlossen hat, kann sich möglicherweise auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Kredit- oder Leasingvertrag berufen.

 

 

Unklare Widerrufsbelehrungen finden sich z.B. in den Darlehensverträgen der Autobanken u. a.  von VW, Daimler, BMW, Opel, Renault, Peugeot.

 

 

 

Das hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist in der betroffenen Verträgen nie zu laufen begonnen hat und der Kredit- oder Leasingvertrag auch heute noch widerrufen werden kann.
 
   
Das Widerrufsrecht unterliegt im Gegensatz zu sonstigen Ansprüchen keiner Verjährung!

 

 

3. Als Folge eines Widerrufs ist das Auto zurückzugeben gegen Rückerstattung aller gezahlten Raten einschließlich Anzahlungen. 

 

 

Bei Verträgen, die nach dem 12.6.2014 abgeschlossen wurden, muss der Kunde noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung bezahlen, hat also das Auto fast kostenlos genutzt.

 

 

Bei Verträgen, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 12.06.2014 abgeschlossen wurden, wird eine  Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer fällig. Dennoch kann sich auch in diesen Fällen der Widerruf des Vertrages auszahlen.

 

 

Mit dem Widerruf lässt sich also die leidige Frage, ob der gekaufte Diesel-Pkw mangelhaft ist oder nicht, umgehen, ebenso eine langwierige Klage.

 

 

4. Das Widerrufsrecht besteht auch, wenn es sich um einen Benziner handelt. Es spielt auch keine Rolle, ob ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug erworben wurde.

 

 

Der Widerruf ist selbst dann noch möglich, wenn der Darlehensvertrag oder der Leasingvertrag bereits beendet ist.

 

 

5. Auch nicht zu verachten: Die Rechtsschutzversicherungen müssen für diese Fälle die Kosten übernehmen.

 

 

Sie haben Beratungsbedarf?  Kontakt unter

 

 

Rechtsanwältin

 

Petra Hildebrand Blume

 

Seckenheimer Hauptstraße 13

 

68239 Mannheim

 

Telefon 0621 30099980

 

 

 

https://www.hildebrand-blume.de/abgasbetrug-autojoker/


Musterfeststellungsklage - für viele der falsche Weg

Seit  dem 01.11.2018  gibt es in Deutsch­land die Mög­lich­keit einer Mus­ter­fests­tel­lungs­kla­ge, mit der  Ge­schä­dig­te die Möglichkeit ha­ben, sich ei­ner von Verbraucherverbänden an­ge­streng­ten Kla­ge kostenlos anzuschließen.

 

 Die Mus­ter­fests­tel­lungs­kla­ge ist ak­tu­ell in aller Mun­de. Alle Medien berichten darüber.

 

 Was Ver­brau­cher­ver­bän­de und ih­re An­walts­kanz­lei­en den Leu­ten allerdings nicht sa­gen:

 

  •  Je­der, der sich die­ser Musterfeststellungsklage anschließt, kann sei­ne An­sprü­che selbst erst einmal nicht ver­fol­gen. Er ist dem Ver­lauf und dem Er­geb­nis der Musterfeststellungsklage zunächst auf Gedeih und Verderb aus­ge­lie­fert.

 

  •  Es wird verschwiegen, dass ein sol­ches Mus­ter­ver­fah­ren  mit größ­ter Wahrscheinlichkeit durch alle zwei möglichen Gerichtsinstanzen laufen wird, wo­bei man mit  ei­ner Ver­fah­rens­dau­er vom Oberland­esge­richt bis zum Bun­des­ge­richts­hof von ca. sechs Jah­ren rechnen muss.

 

  •  Da­nach steht jedoch nur fest, was man ohnehin schon aus der Presse weiß, näm­lich das der Autokonzern im großen Stil Ab­gas­an­la­gen manipuliert und sei­ne Kun­den be­tro­gen hat. Auf das Musterfeststellungsverfahren hat der ein­zel­ne ge­schä­dig­te Autokäufer keinen Einfluss.

 

  •  Die Mus­ter­fests­tel­lungs­kla­ge entscheidet nur da­rü­ber, ob der Her­stel­ler bei bestimmten Fahr­zeu­gen die Abgasanlage manipuliert hat oder nicht.

 

  •  Wenn es dann end­lich um Scha­dens­er­satz­an­sprü­che  des jeweiligen be­trof­fe­nen Au­to­käu­fers oder Lea­sing­neh­mers geht, muss die­ser, gestützt auf das Ergebnis der Mus­ter­fests­tel­lungs­kla­ge,  seine eigenen Ansprüche den­noch selbst verfolgen.

 

VW und ihm fol­gend auch andere Au­to­hers­tel­ler ­wer­den dann das üb­li­che Spiel be­trei­ben, auf Zeit spie­len, Soft­wa­re­lö­sun­gen oder Ra­bat­te beim Um­stieg vom  Alt- auf ein Neufahr­zeug anbie­ten.

  • Das Nervenspiel für den einzelnen Autokäufer wird also weitergehen. Ir­gend­wann wird er merken, dass er nur hin­ge­hal­ten wird und  er nun doch selbst kla­gen muss. Auch die­ser Pro­zess  wird mit gro­ßer Wahr­schein­lich­keit durch zwei In­stan­zen ge­hen. Ein wei­te­rer Zeit­ver­lust  von rund vier Jah­ren im Durch­schnitt ist rea­lis­tisch.

 

 

 

Wenn al­so Geschädigte die nächsten zehn Jah­re  ih­res Le­bens damit verbringen wollen, ih­ren Schadensersatzansprüchen hinterherzulaufen, dann ist die Be­tei­li­gung an der Mus­ter­fests­tel­lungs­kla­ge der sicherste Weg dazu.

 

 

 

Wer die­sen Weg nicht verfolgen will, soll­te jetzt selber klagen. Dann ist er auch Herr sei­nes  Ver­fah­rens!

 

 

 

Der Hype um die Mus­ter­fests­tel­lungs­kla­ge über­la­gert an­de­re und ein­fa­che­re Mög­lich­kei­ten, die pri­va­ten Autokäufern zur Ver­fü­gung ste­hen.

 

 

 

  •  Für Au­to­käu­fer, die näm­lich ih­ren Pkw über ein Dar­le­hen fi­nan­ziert oder geleast haben, be­steht anstelle des beschwerlichen We­ges  über die Mus­ter­fests­tel­lungs­kla­ge in sehr vie­len Fäl­len eine viel einfachere Lösung.

 

We­gen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen im Darlehens- oder Lea­sing­ver­trag  können viele die­ser Vertrage widerrufen werden.

 

 

 

Bei wirk­sa­men Wi­der­ruf müssen die Verträge rückabgewickelt werden. 

 

 Zwar wird man auch in  sol­chen Fäl­len häu­fig den Gerichtsweg ein­schla­gen müs­sen. Die­se Ge­richts­ver­fah­ren werden aber in we­sent­lich schnellerem Tem­po erledigt sein, weil es auf die Fra­ge, ob  das be­tref­fen­de Auto ebenfalls dem Abgasskandal unterliegt oder nicht, gar nicht an­kommt.

 

 

 

Fahrzeugkäufern oder Leasingnehmern, die vom Ab­gas­be­trug / Dieselskandal nicht betroffen sind, sich aber aus ir­gend­wel­chen Gründen von ihrem Fahrzeug vorzeitig trennen wol­len, hilft die Mus­ter­fests­tel­lungs­kla­ge nicht!

 

 

 

  • Wer al­so Fahrzeuge mit einem Benzinmotor erworben oder geleast hat, gleich­gül­tig, ob es sich da­bei um ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug han­delt, kann bei feh­ler­haf­ter Wi­der­rufs­be­leh­rung den Widerrufsjoker/Autojoker gel­tend ­ma­chen und sich durch Wi­der­ruf vom Ver­trag lösen.

 

 

 

  • Als Fol­ge da­von ist das Fahr­zeug zu­rück­zu­ge­ben gegen Er­stat­tung al­ler Zahlungen abzüglich geleisteter Zin­sen.
  • Ab be­stimm­ten Jahr­gän­gen ist noch nicht einmal eine Nut­zungs­ent­schä­di­gung für die tat­säch­li­che Nutzung des Fahr­zeu­ges zu leisten.

 

 

 

  • Wer al­so über eine Herstellerbank  oder eine Her­stel­ler nahe Leasinggesellschaft finanziert hat, hat so­mit extrem gute Karten, sich  von sei­nem Fahrzeug auf ele­gan­te Art und Wei­se zu trennen. Al­le deutschen Her­stel­ler haben ei­ge­ne Banken und Leasinggesellschaften.

 

  • Aus­län­di­sche Autoher­stel­ler ar­bei­ten fest mit bestimmten deut­schen Banken zusammen.

 

 

 

 Die An­zahl feh­ler­haf­ter Wi­der­rufs­be­leh­run­gen und da­mit der angreifbaren Darle­hens­ver­trä­ge / Lea­sing­ver­trä­ge ist ext­rem hoch.

 

 

 

Wer ei­ne Verkehrsrechtschutzversicherung ab­ge­schlos­sen hat, hat An­spruch auf De­ckungs­zu­sa­ge, trägt also auch kein Kostenrisiko, allenfalls eine kleine Selbstbeteiligung.