Die Autoindustrie hat offensichtlich Angst vor Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Sachen Abgasbetrug und Dieselskandal.
Für den 27.02.2019 war vor dem Bundesgerichtshof eine Verhandlung anberaumt, in welchem es um einen abgasmanipulierten VW Tiguan 2.0 TD ging. Der BGH hatte im
Januar 2019 einen umfangreichen Hinweisbeschluss gefasst, worauf der betroffene Konzern wieder die Reißleine gezogen hat. Der Verhandlungstermin wurde aufgehoben. Mit großer
Wahrscheinlichkeit haben sich der geschädigte Autokäufer und Hersteller/Autohändler stillschweigend geeinigt.
Es ist offensichtlich, dass die erste Entscheidung des Bundesgerichtshofes bahnbrechende Wirkung für alle anderen Verfahren hätte. Im Dieselskandal ist daher immer wieder das Verhalten von
Autokonzernen zu beobachten, die kurz vor der Verhandlung vor den Oberlandesgerichtes doch noch die Einigung mit dem geschädigten Kunden suchen, spätestens aber dann, wenn das Verfahren vor
dem Bundesgerichtshof anhängig ist und dort der Verhandlungstermin ins Haus steht.
Es kann daher den geschädigten Autokunden nur dringend angeraten werden, nicht die Nerven zu verlieren, falls sie in erster Instanz verloren haben oder aber Hersteller/Autohändler in Berufung
gegangen sind. Die Nerven liegen in der Autoindustrie blank.
Erfolg hat offensichtlich der Kunde, der die Sache entspannt auf sich zukommen lässt.
Der Betrug der Kunden aller Autohersteller hat ein solches Ausmaß angenommen, dass Verständnis oder gar Mitleid mit den Konzernen in keiner Weise angebracht ist.
In seiner Pressemitteilung vom heutigen Tag der Bundesgerichtshof mitgeteilt, dass auch bei einem Modellwechsel sehr wohl die die Möglichkeit der Lieferung eines fabrikneuen Fahrzeuges
denkbar ist. Das hatten viele Gerichte in 1. Januar und zweiter Instanz abgelehnt, weil ein Neulieferung unmöglich sei. Der Bundesgerichtshof sieht es offensichtlich anders.
Der BGH hat angekündigt, seinen umfangreichen Hinweisbeschluss an die Parteien demnächst zu veröffentlichen.