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EUGH zum Thermofenster bei Volkswagen

Der EUGH hat am 14.07.2022 entschieden, dass das Thermofenster im Software-Update von VW, dass nur zwischen 15 ° C und 33°C funktioniert und über 1000 Höhenmeter ebenfalls nicht, unzulässig ist.

 

Ob sich VW auf den Schutz des Motors als Ausnahme  berufen kann, müssen die nationalen Gerichte entscheiden.

 

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