· 

Rechtsentwicklung im OLG-Bezirk Baden

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Hinweisbeschluss vom 05.03.2019Mitgeteilt, dass  es entsprechend dem Beschluss des Bundesgerichtshofs  vom 08.01.2019  folgen wird, wonach Abgasmanipulationen einen Sachmangel am Fahrzeug bedeuten und dies aals sittenwidrige Schädigung durch die Hersteller zu werten ist.

 

Die Autohändler haben sich darauf einzustellen, dass die Kunden  Ansprüche wegen erheblicher Sachmängel haben. Es geht also um Nacherfüllung, Erstattung der Wertminderung oder aber Schadensersatz in Form der Rückabwicklung.


Die Pressemitteilung stammt von den Zivilsenaten in Freiburg. Es ist aber anzunehmen, dass auch die Zivilsenate Karlsruhe des Oberlandesgerichts Karlsruhe dieselbe Meinung vertreten.

Damit kommt Bewegung nicht nur in Verfahren gegen Autos der Marke VW , sondern auch für Geschädigter anderer Hersteller quer durch das Alphabet.

 

Das Risiko für Klagen geschädigter Kunden  verringert sich  immens!


Wer nachlesen möchte:


http://www.olgkarlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Oberlandesgericht+Karlsruhe+-+Zivilsenate+in+Freiburg+-+zu+_Dieselverfahren_/?LISTPAGE=1149727