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Musterfeststellungsklage vor OLG Stuttgart krachend gescheitert

Die Musterfeststellungsklage mit 600 beteiligten Klägern gegen die Mercedes Benz Bank ist am 20.03.2019 krachend gescheitert. Das Oberlandesgericht  Stuttgart hat die Klage  heute als unzulässig abgewiesen.


Damit ist keine inhaltliche Entscheidung getroffen worden, die sich mit den angegriffenen Klauseln in den Widerrufsinformationen beschäftigt. Jeder einzelne Kläger  m. / w. kann diese Frage in seinem eigenen Individualprozess selber wieder vorbringen.


Viele Kläger mit Dieselautos  sollten sich aber auch unverzüglich darüber rechtlich beraten lassen, ob es für sie nicht noch andere  Erfolg versprechende Möglichkeiten gibt, sich von ihrem abgasmanipulierten Dieselfahrzeug zu trennen.

 

Die Chancen dafür sind drastisch gestiegen!

 

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